AGB
CW Wert für Geschäftskunden
Stand 28. September 2026
Vertragspartner:
Marco Wolk, handelnd unter CW Wert,
Berliner Str. 24,
49201 Dissen, Deutschland.
Telefon: 01744804592.
E-Mail: [email protected].
Nachfolgend „CW Wert“.
1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für Verträge über Webdesign, Hosting, Domains, Webseitenumzüge, Drucksachen, Grafikdesign, Foto- und Videoproduktion, SEO, GEO und Social Media Marketing. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.2 Art, Umfang, Preis und Termine der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsdauer oder durch übereinstimmende Auftragsbestätigung zustande. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur bei Zustimmung von CW Wert.
1.3 Retainer werden in einer gesonderten Leistungs- und Vergütungsvereinbarung geregelt. Darin sind insbesondere enthaltene Leistungen, Zeitkontingente und der Umgang mit nicht ausgeschöpften Kontingenten festzulegen. Diese AGB ergänzen die Vereinbarung.
1.4 CW Wert darf geeignete Dienstleister einsetzen. Soweit CW Wert selbst Vertragspartner des Kunden ist, bleibt CW Wert für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Ein direkter Vertrag zwischen Kunde und Drittanbieter wird vor dessen Abschluss ausdrücklich als solcher bezeichnet.
2 Vergütung und Abrechnung
2.1 Soweit kein Festpreis oder Paketpreis vereinbart wurde, beträgt das Honorar 25,00 EUR je 15 Minuten Arbeitszeit. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Hierfür werden die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten je Auftrag und Kalendertag zusammengefasst; eine am Tagesende verbleibende angefangene Viertelstunde wird als volle Einheit berechnet. Einzelne E-Mails, Telefonate oder Arbeitsschritte werden nicht jeweils gesondert aufgerundet. CW Wert weist die erbrachten Tätigkeiten und die zugrunde gelegten Arbeitszeiten nachvollziehbar aus.
2.2 CW Wert wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Die Leistungen sind danach von der Umsatzsteuer befreit; Umsatzsteuer wird nicht gesondert berechnet oder ausgewiesen. Das Honorar von 25,00 EUR je 15 Minuten ist der vom Kunden zu zahlende Betrag. Gesondert vereinbarte Fremdkosten bleiben unberührt.
2.3 Vergütungspflichtig sind beauftragte Leistungen einschließlich erforderlicher Besprechungen, Abstimmungen und Projektorganisation. Akquise, Angebotserstellung und die Behebung von CW Wert zu vertretender Mängel werden nicht als zusätzliche Arbeitszeit berechnet. Umfangreiche Voranalysen sind nur bei gesonderter Beauftragung kostenpflichtig.
2.4 Fremdkosten, etwa für Druckproduktion, Versand, Stockmaterial, Lizenzen, Reisen oder Werbeanzeigen, werden vor ihrer verbindlichen Beauftragung mit dem Kunden vereinbart. Ohne Zustimmung werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen bestellt. Ein vereinbartes Kostenlimit darf nur mit Zustimmung überschritten werden.
2.5 Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor Beginn mit Leistungsbeschreibung und voraussichtlichem Aufwand zur Freigabe vorgelegt. Ein bestehender Festpreis wird dadurch nicht rückwirkend geändert.
2.6 Soweit keine vorrangige individuelle Zahlungsvereinbarung besteht, sind Rechnungen zu dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu begleichen, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen. Enthält die Rechnung kein Zahlungsziel, richtet sich die Fälligkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Zeitbasierte Dienstleistungen können monatlich nach Leistungserbringung abgerechnet werden. Bei Werkleistungen wird die Schlussvergütung grundsätzlich mit Abnahme fällig. Voraus- und Abschlagszahlungen sowie Abrechnungsintervalle für Hosting und Domains werden im Angebot gesondert vereinbart. Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und dessen Folgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3 Zusammenarbeit und Termine
3.1 Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson und stellt benötigte Inhalte, Zugänge, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit. Zugangsdaten sind über einen abgestimmten sicheren Übertragungsweg zu übermitteln. CW Wert erhält nur die für den Auftrag erforderlichen Berechtigungen.
3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben und die Berechtigung zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. CW Wert weist auf bei der Bearbeitung erkennbare Probleme hin. Eine eigenständige umfassende Rechtsprüfung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
3.3 Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Verzögert sich die Arbeit durch ausstehende Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine angemessen um die tatsächliche Verzögerung und eine erforderliche Wiederanlaufzeit. CW Wert informiert über die Auswirkungen. Zusatzkosten werden nicht pauschal, sondern nur auf vereinbarter oder gesetzlicher Grundlage berechnet.
3.4 Bei längerer Projektunterbrechung stimmen die Parteien einen neuen Ablauf ab. Vor einer auf fehlende Mitwirkung gestützten Beendigung setzt CW Wert eine angemessene Frist mit Hinweis auf die beabsichtigten Folgen, soweit gesetzlich erforderlich.
4 Korrekturen Freigaben und Abnahme
4.1 Bei gestaltenden Projektleistungen sind je im Angebot bezeichnetem Arbeitsergebnis zwei Korrekturrunden ohne zusätzliches Honorar enthalten. Eine Korrekturrunde umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einer vorgelegten Fassung und deren einmalige Umsetzung im vereinbarten Leistungsumfang. Als Arbeitsergebnis gilt beispielsweise die beauftragte Website als Ganzes, eine Drucksache oder ein finaler Film, nicht jede einzelne Unterseite, Szene oder Dateivariante. Werden mehrere selbstständige Arbeitsergebnisse beauftragt, stehen für jedes davon zwei Runden zur Verfügung, soweit das Angebot deren Zuschnitt nicht individuell anders festlegt.
4.2 Korrekturen dienen der Anpassung des vereinbarten Entwurfs. Neue Konzepte, zusätzliche Seiten oder Formate und Änderungen des freigegebenen Briefings sind zusätzliche Leistungen. CW Wert weist vor Ausführung auf Mehrkosten hin. Die gesetzliche Mängelbeseitigung bleibt kostenfrei und wird nicht auf Korrekturrunden angerechnet.
4.3 Produktions-, Veröffentlichungs- und Druckfreigaben sollen aus Nachweisgründen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erteilt werden. Eine Freigabe ersetzt nicht die geschuldete fachgerechte Ausführung. Sie bezieht sich auf die konkret vorgelegte Fassung und den erkennbaren Prüfungsumfang.
4.4 Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet ist, stellt CW Wert es nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gilt § 640 BGB. Eine bloß ausbleibende Antwort stellt nicht ohne die gesetzlichen Voraussetzungen eine Abnahme dar. Laufende Dienstleistungen unterliegen keiner Abnahme.
5 Nutzungsrechte und Arbeitsdateien
5.1 Nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte. Bis dahin ist die Nutzung zur Prüfung gestattet; eine frühere Veröffentlichung kann gesondert erlaubt werden. Kundenmaterialien und bereits bestehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an finalen, individuell für ihn erstellten Ergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigene Unternehmenskommunikation und Werbung in den vereinbarten Medien. Für individuell gestaltete finale Logos wird ein ausschließliches Nutzungsrecht für diesen Zweck eingeräumt, soweit Rechte an verwendeten Bestandteilen dies zulassen. Ausschließliche Rechte an sonstigen Arbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.3 Der Kunde darf beauftragte Dienstleister zur technisch notwendigen Nutzung, Pflege und Bearbeitung für diese Zwecke einsetzen. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben gewahrt. Ein eigenständiger Weiterverkauf oder eine Lizenzierung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht umfasst.
5.4 Geliefert werden die vereinbarten finalen Formate. Offene Gestaltungsdateien, etwa aus Adobe-Anwendungen, Schnittprojekte, RAW-Fotos, ungeschnittenes Videomaterial, verworfene Entwürfe und interne Arbeitsunterlagen sind nicht Bestandteil der Standardlieferung. Ihre Herausgabe setzt eine gesonderte Vereinbarung über Umfang, Format, Rechte und Aufpreis voraus; Rechte Dritter können die Herausgabe beschränken.
5.5 Die für den vertragsgemäßen Betrieb und einen Anbieterwechsel erforderlichen Dateien und Daten einer Website sind von diesem Ausschluss nicht erfasst. Dazu gehören insbesondere auslieferbarer Website-Code, kundenspezifische Konfigurationen, Medien und Datenbankexporte, soweit diese Bestandteil der geschuldeten Website sind. Interne Entwicklungswerkzeuge und nicht übertragbare Drittlizenzen werden dadurch nicht mitübertragen; notwendige Abhängigkeiten werden offengelegt.
5.6 Für Schriften, Stockmaterial, Musik, Plugins, Themes und sonstige Drittbestandteile gelten die einschlägigen Lizenzbedingungen. CW Wert informiert vor Einbindung über für den vorgesehenen Einsatz wesentliche Beschränkungen und laufende Lizenzkosten. Eine Agenturlizenz wird nicht automatisch zur übertragbaren Kundenlizenz.
5.7 Eine Verwendung von Kundenname, Logo oder Arbeitsergebnissen als Referenz durch CW Wert erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Kunden und unter Beachtung der Rechte abgebildeter Personen sowie sonstiger Rechte Dritter.
6 Erstellung und Pflege von Webseiten
6.1 Das Angebot bestimmt insbesondere Seitenumfang, Funktionen, Inhalte, Sprachen, technische Plattform, unterstützte Browser und Endgeräte sowie vereinbarte Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutztechnik und Suchmaschinenoptimierung. Ein Shop, individuelle Schnittstellen oder die Erstellung von Rechtstexten sind nur enthalten, wenn vereinbart. Gesetzlich zwingende Pflichten werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
6.2 Der Kunde stellt seine rechtlichen Pflichtinformationen bereit und entscheidet über die eingesetzten Dienste und Inhalte. CW Wert schuldet die vereinbarte fachgerechte technische Umsetzung, einschließlich vereinbarter Einwilligungsfunktionen. Eine rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Werbung oder Geschäftsmodell ist nicht enthalten.
6.3 Wartung der Webseite
Die Wartungspauschale umfasst die vereinbarten Wartungsleistungen innerhalb des im jeweiligen Angebot oder Wartungsvertrag festgelegten monatlichen Zeitkontingents. Die Analyse und Behebung von durch Updates entstehenden Kompatibilitätsproblemen wird auf dieses Zeitkontingent angerechnet. Übersteigt der erforderliche Aufwand das verbleibende Kontingent, informiert die Agentur den Auftraggeber über den voraussichtlichen zusätzlichen Aufwand. Darüber hinausgehende Arbeiten erfolgen nach Freigabe durch den Auftraggeber und werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
Gesetzliche Mängelrechte und Ansprüche wegen von der Agentur zu vertretender Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Die Erfüllung entsprechender Ansprüche wird nicht auf das Zeitkontingent angerechnet und nicht zusätzlich berechnet.
7 Hosting und technische Betreuung
7.1 CW Wert erbringt das vereinbarte Hosting unter Nutzung angemieteter Infrastruktur. Die Leistungsbeschreibung bestimmt Speicher, Datenbanken, gegebenenfalls E-Mail-Leistungen, technische Grenzen, Supportumfang und etwaige Verfügbarkeitszusagen. CW Wert bleibt Ansprechpartner und Vertragspartner des Kunden für das bei CW Wert bestellte Hosting.
7.2 CW Wert betreibt die bereitgestellte Hostingumgebung mit angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und bearbeitet bekannt gewordene Störungen innerhalb angemessener Zeit. Ein durchgehender Bereitschaftsdienst oder eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Die Pflicht zur vertragsgemäßen Bereitstellung bleibt bestehen.
7.3 Planbare Wartungsarbeiten mit voraussichtlicher Unterbrechung werden nach Möglichkeit mindestens zwei Werktage vorher angekündigt und möglichst in nutzungsarme Zeiten gelegt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen dürfen kurzfristig erfolgen; der Kunde wird zeitnah informiert. Einschränkungen werden auf das notwendige Maß begrenzt.
7.4 Umfang, Rhythmus, Aufbewahrung und Wiederherstellung von Backups werden in der Hosting-Leistungsbeschreibung festgelegt. Sicherungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Archivierung. Soweit dem Kunden ein Export möglich ist, soll er zusätzlich eigene aktuelle Sicherungen wichtiger Inhalte vorhalten. Dies hebt vereinbarte Sicherungspflichten und die Haftung von CW Wert nicht auf.
7.5 Ohne gesonderte Wartungsvereinbarung liegt die Pflege kundenseitig verwalteter Anwendungen beim Kunden; die von CW Wert verwaltete Hostinginfrastruktur bleibt in dessen Verantwortungsbereich. Bei erkennbar unsicheren Anwendungen informiert CW Wert den Kunden und stimmt erforderliche Maßnahmen ab.
7.6 Rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware und missbräuchlicher Massenversand sind unzulässig. Bei konkreten erheblichen Sicherheitsgefahren oder rechtlichen Verpflichtungen darf CW Wert betroffene Dienste im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren. Soweit zumutbar erfolgt vorher eine Abhilfefrist, sonst eine unverzügliche nachträgliche Information. Nach Beseitigung des Grundes wird die Sperre aufgehoben. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte; eine Sperre wird grundsätzlich vorher angekündigt. Kundendaten werden wegen eines Zahlungsstreits nicht gelöscht.
8 Domains und laufende Vertragsleistungen
8.1 Domains werden, soweit technisch und rechtlich möglich, auf den Kunden als Domaininhaber registriert. CW Wert übernimmt die vereinbarte technische und kaufmännische Verwaltung. Eine gewünschte Domain ist erst nach erfolgreicher Registrierung verfügbar. Der Kunde verantwortet die Auswahl des Domainnamens; eine Marken- oder Namensrechtsrecherche ist nur bei gesonderter Vereinbarung enthalten.
8.2 Für jede Domain beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate ab dem im Angebot oder der Bestätigung genannten Beginn. Sie verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Beginn, Preis und nächster Kündigungstermin werden dem Kunden mitgeteilt. Abweichende zwingende Vergabebedingungen werden vor Bestellung offengelegt.
8.3 Hosting und sonstige laufende Leistungen sind ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar, soweit keine vorrangige individuelle Vereinbarung getroffen wird. Diese Regel gilt nicht als pauschales Kündigungsmodell für einmalige Werkprojekte. Für solche Projekte gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte.
8.4 Hosting- und Domainverträge sind getrennte Leistungen. Die Beendigung des Hostings beendet nicht automatisch eine fortbestehende Domainregistrierung. Bei einer Kündigung des Gesamtpakets bestätigt CW Wert die jeweiligen Endtermine und klärt mit dem Kunden, welche Domains übertragen, weitergeführt oder gelöscht werden sollen. Eine Domain wird nicht allein aufgrund eines Hostingwechsels gelöscht.
8.5 Ein vorzeitiger Domaintransfer ist möglich, soweit keine berechtigten technischen oder registrierungsrechtlichen Hindernisse bestehen. Bereits entstandene Vergütung für die laufende Domainperiode bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang geschuldet; eine doppelte Abrechnung derselben Leistung erfolgt nicht. Gesetzliche Rechte bei Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
8.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen können insbesondere an die im Vertrag genannte geschäftliche E-Mail-Adresse gesendet werden.
9 Webseitenumzüge und Anbieterwechsel
9.1 Ein Webseitenumzug kann die Übertragung zu CW Wert, zwischen Hostingumgebungen oder von CW Wert zu einem anderen Anbieter umfassen. Domaintransfer, Websiteübertragung und E-Mail-Umzug sind unterschiedliche Vorgänge. Welche Vorgänge beauftragt sind, wird vor Beginn in einem Umzugsauftrag festgehalten. Die Herausgabe von Kundendaten und gesetzlich geschuldete Wechselunterstützung richten sich unabhängig davon nach den folgenden Bestimmungen.
9.2 Der Umzugsauftrag benennt Quell- und Zielsystem, betroffene Domains, Websites, Datenbanken, E-Mail-Postfächer, Datenmengen und erforderliche Zugänge. Er legt außerdem Verantwortliche, gewünschtes Zeitfenster, Datensicherung, Funktionsprüfung und Freigabe der Umschaltung fest. Ein Umzug auf eine andere Domain, ein anderes CMS oder eine wesentlich andere technische Plattform ist gesondert zu beschreiben.
9.3 Der Kunde stellt CW Wert bereits vor der verbindlichen Aufwandseinschätzung und Terminvereinbarung die für die Vorprüfung erforderlichen funktionsfähigen Zugänge bereit. Hierzu zählen je nach System CMS-Administrationszugang, Hostingverwaltung, Datei- und Datenbankzugriff, Domain- und DNS-Verwaltung sowie bei beauftragtem E-Mail-Umzug die notwendigen Postfach- oder Administrationszugänge. Benötigte Mehrfaktorfreigaben sind zu ermöglichen. Zweckgebundene temporäre Zugänge sind nach Möglichkeit zu bevorzugen und sicher zu übermitteln. Der Kunde stellt außerdem verfügbare Angaben zu Softwareversionen, Plugins, Themes, Lizenzen, individuellen Anpassungen und bekannten Fehlern bereit und benennt Ansprechpartner bei bisherigen oder künftigen Dienstleistern. Ohne ausreichenden Zugang gibt CW Wert nur eine als vorläufig gekennzeichnete, unverbindliche Aufwandsschätzung ab; ein verbindlicher Umzugstermin wird erst nach Klärung der Voraussetzungen vereinbart. Kündigungen beim bisherigen Anbieter nimmt der Kunde selbst vor, sofern CW Wert hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt ist. Bestehende Systeme sollen erst nach bestätigter erfolgreicher Übertragung abgeschaltet werden.
9.4 CW Wert prüft vor der verbindlichen Aufwandseinschätzung im vereinbarten Prüfumfang die erkennbaren Umzugsvoraussetzungen, insbesondere Softwareversionen, Laufzeitumgebung, Datenbanken, wesentliche Abhängigkeiten und die vom Kunden offengelegte Lizenzsituation. Eine vollständige Quellcode-, Sicherheits- oder Lizenzprüfung ist nur bei gesonderter Beauftragung enthalten. CW Wert dokumentiert die zugrunde gelegten Voraussetzungen und weist auf erkennbare Hindernisse hin. Eine erforderliche vertiefte Analyse wird nur nach vorheriger Vereinbarung von Umfang und Vergütung durchgeführt. Nach der Prüfung vorgenommene Änderungen am Quellsystem teilt der Kunde vor dem Umzug mit.
9.4a Ein Standardumzug umfasst die Übertragung des vorhandenen Systems im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Die Aktualisierung oder Reparatur veralteter Software, Anpassungen an andere PHP- oder Datenbankversionen, Ersatz nicht kompatibler Plugins oder Themes, Malwarebereinigung, Neuprogrammierung und der Erwerb oder die Erneuerung von Lizenzen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden. Der Kunde stellt für kundenseitig eingebrachte Software die für den Zielbetrieb erforderlichen Nutzungsrechte und verfügbaren Lizenzschlüssel bereit. Nicht übertragbare Lizenzen des bisherigen Anbieters gehen durch den Umzug nicht auf den Kunden oder CW Wert über.
9.4b Treten trotz ordnungsgemäßer Vorprüfung erst während des Umzugs nicht erkennbare Hindernisse aus dem übernommenen Altsystem oder dessen Lizenzsituation auf, informiert CW Wert den Kunden über Ursache, Auswirkungen und die voraussichtlich erforderlichen Zusatzleistungen. Soweit diese Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs liegen, werden sie erst nach Freigabe von Leistungsumfang und Kosten in Textform ausgeführt und mit 25,00 EUR je 15 Minuten nach Abschnitt 2.1 oder zu einem gesondert vereinbarten Festpreis vergütet. Ein vereinbarter Kostenrahmen darf ohne erneute Zustimmung nicht überschritten werden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
9.4c Bis zur Entscheidung des Kunden darf CW Wert die von einem solchen Hindernis betroffenen Arbeiten aussetzen, soweit deren Fortführung technisch nicht sinnvoll oder mit erheblichen Risiken verbunden wäre. CW Wert sichert den erreichten Stand, vermeidet unnötige Eingriffe und informiert über den Zustand und die Folgen der Unterbrechung. Lehnt der Kunde die erforderlichen Zusatzleistungen ab, ist CW Wert nicht verpflichtet, diese unentgeltlich auszuführen. Die Parteien stimmen einen reduzierten Leistungsumfang, eine andere technische Lösung oder die Beendigung des betroffenen Auftrags ab. Kommt keine Einigung zustande, gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Abrechnungsregeln; aus der Ablehnung allein folgt kein Anspruch auf die volle Vergütung eines nicht fertiggestellten Umzugs.
9.4d Für bereits vorhandene Fehler des übernommenen Systems und fehlende kundenseitige Lizenzrechte übernimmt CW Wert keine eigenständige Beseitigungs- oder Beschaffungspflicht, soweit dies nicht vereinbart wurde. Allein das Fortbestehen eines solchen, außerhalb des vereinbarten Umzugsumfangs liegenden Problems begründet keinen Anspruch auf kostenlose Zusatzarbeiten. Unberührt bleiben die Verantwortung für eigene Umzugsfehler, die vereinbarte Funktionsfähigkeit des Ergebnisses sowie Prüfungs-, Hinweis-, Sicherungs- und sonstige Sorgfaltspflichten. Insbesondere kann sich CW Wert nicht auf ein Hindernis berufen, das bei der geschuldeten Vorprüfung erkennbar war und pflichtwidrig nicht offengelegt wurde. Die Haftung richtet sich nach Abschnitt 14.
9.5 Vor Eingriffen in das Quellsystem erstellt CW Wert, soweit die erforderlichen Zugänge vorliegen, eine Sicherung der vom Auftrag betroffenen Website-Dateien und Datenbanken und prüft deren Vollständigkeit und technische Lesbarkeit im angemessenen Umfang. E-Mail-Bestände werden einbezogen, wenn deren Migration beauftragt ist. Ist eine hinreichende Sicherung nicht möglich, erläutert CW Wert das konkrete Risiko und stimmt das weitere Vorgehen vor dem Eingriff mit dem Kunden ab. Eine Freigabe entbindet CW Wert nicht von eigenen Sorgfaltspflichten.
9.6 Für Websites mit laufenden Änderungen, etwa Shops, Formularen oder Buchungssystemen, werden ein Zeitpunkt des letzten Datenabgleichs und gegebenenfalls ein Wartungsfenster vereinbart. CW Wert weist darauf hin, welche Änderungen während der Umstellung vorübergehend auszusetzen sind. Nachträgliche Synchronisationen werden im Umzugsauftrag berücksichtigt; unvorhersehbare Zusatzarbeiten bedürfen einer gesonderten Kostenfreigabe.
9.7 Ein reiner Domaintransfer umfasst keine automatische Übertragung von Website, Postfächern, E-Mails, DNS-Einträgen oder Zertifikaten. Bei einem E-Mail-Umzug werden Postfächer, Aliasse, Weiterleitungen, verfügbare serverseitige Nachrichten und notwendige DNS-Einstellungen ausdrücklich erfasst. Nur lokal gespeicherte Nachrichten, Kontakte, Kalender, Signaturen und Geräteeinrichtungen sind nur bei ausdrücklicher Beauftragung enthalten. Technische Grenzen des Quell- und Zielsystems werden vor der Umschaltung erläutert.
9.8 CW Wert plant die Umstellung so, dass Unterbrechungen und Datenverluste nach Möglichkeit vermieden werden. DNS-Änderungen, Zertifikatsausstellung und Vorgänge bei fremden Anbietern können zu vorübergehend unterschiedlicher Erreichbarkeit führen. Ein vollständig unterbrechungsfreier Wechsel ist nur bei gesonderter Zusage geschuldet. Ein pauschaler Haftungsausschluss für Ausfälle oder Datenverlust ist damit nicht verbunden; Abschnitt 14 gilt.
9.9 Vor oder unmittelbar nach Umschaltung prüft CW Wert die vereinbarten Kernfunktionen. Dazu gehören je nach Auftrag Seitenabruf, HTTPS, Medien, Anmeldung, Formulare, Weiterleitungen und E-Mail-Versand sowie -Empfang. Shop-, Zahlungs- und Buchungsfunktionen werden einbezogen, wenn sie Gegenstand des Umzugs sind. Der Kunde prüft ergänzend die nur ihm zugänglichen Fachabläufe. CW Wert dokumentiert die Übergabe und bekannte Restpunkte. Für geschuldete Werkleistungen gilt Abschnitt 4.4.
9.10 Bei einem Wechsel von CW Wert zu einem anderen Anbieter stellt CW Wert die dem Kunden zustehenden und vorhandenen Website-Dateien, Datenbankexporte, Medien, notwendigen Konfigurationsinformationen sowie verfügbare Domain-Transfercodes und kundenbezogene Zugänge über einen sicheren Weg bereit. Kundendaten werden in gebräuchlichen, technisch nutzbaren Formaten übergeben. Übergreifende Serverzugänge, Daten anderer Kunden und nicht übertragbare Agenturlizenzen sind ausgenommen; notwendige Ersatzlizenzen und Abhängigkeiten werden benannt. Der Ausschluss offener Gestaltungsdateien nach Abschnitt 5.4 darf einen geschuldeten Websiteexport nicht verhindern.
9.11 Für die reguläre Herausgabe nach Abschnitt 9.10 erhebt CW Wert kein gesondertes Entgelt. Darüber hinaus beauftragte Arbeiten, etwa eine Neugestaltung, eine zusätzliche Systemkonvertierung oder die Einrichtung auf dem Zielsystem, werden nur nach vorheriger Vereinbarung berechnet. Gesetzlich unentgeltlich geschuldete Wechselunterstützung wird nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung abgerechnet. Offene, sachfremde Forderungen werden nicht zum Anlass genommen, einen gesetzlich geschützten Anbieterwechsel zu blockieren.
9.12 CW Wert hält die beim Vertragsende vorhandenen Kundendaten für einen abschließenden Abruf grundsätzlich noch 30 Kalendertage bereit und teilt das vorgesehene Löschdatum vorher mit. Ein produktiver Weiterbetrieb nach Vertragsende ist hiermit nicht vereinbart. Danach werden die Daten nach dem vereinbarten Löschkonzept gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, abweichenden datenschutzrechtlichen Weisungen oder vorrangigen Wechselvorschriften entgegenstehen. Sicherungskopien werden innerhalb der vereinbarten Sicherungszyklen entfernt und nicht anderweitig genutzt.
9.13 Soweit das Hosting als Datenverarbeitungsdienst unter Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 fällt, gelten dessen Wechselrechte vorrangig. CW Wert erhebt dafür keine Wechselentgelte. Die gesetzlich erforderliche Unterstützung, Betriebskontinuität, Sicherheit und Abrufmöglichkeit werden gewährleistet. Dienstbezogene Angaben zu Verfahren, Fristen, exportierbaren Daten, Formaten, technischen Beschränkungen und Löschung sind vor Vertragsschluss in einer ergänzenden Hosting- und Wechselbeschreibung festzuhalten. Die allgemeinen Kündigungs- und Löschregeln dieser AGB schränken diese Rechte nicht ein.
9.14 Ein Umzug beinhaltet keine Garantie für unveränderte Suchmaschinenpositionen, KI-Erwähnungen oder Reichweiten. Vereinbarte Weiterleitungen, technische SEO-Maßnahmen und die Behebung eigener Umzugsfehler bleiben geschuldet. Allgemeine Optimierungsarbeiten über den Umzugsumfang hinaus bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
10 Drucksachen und Fremdproduktion
10.1 Das Angebot stellt klar, ob CW Wert die Drucksachen im eigenen Namen liefert oder lediglich Gestaltung beziehungsweise Vermittlung übernimmt und der Kunde die Druckerei selbst beauftragt. Bei Lieferung durch CW Wert bleiben die Ansprüche des Kunden gegen CW Wert bestehen, auch wenn eine externe Druckerei produziert.
10.2 Format, Papier, Auflage, Verarbeitung, Farben und Lieferbedingungen werden im Auftrag festgehalten. Der Kunde prüft die vorgelegte Druckdatei vor Produktionsfreigabe insbesondere auf Texte, Kontaktdaten, Zahlen und Inhalte. CW Wert prüft die von ihm erstellten Daten auf die vereinbarten technischen Druckanforderungen. Für Fehler, die CW Wert nach der Freigabe verursacht, bleibt CW Wert verantwortlich.
10.3 Bildschirmansichten sind keine verbindlichen Farbproofs. Soweit Farbverbindlichkeit erforderlich ist, wird vor Produktion ein geeigneter Proof oder eine verbindliche Farbreferenz vereinbart. Übliche technisch bedingte Abweichungen sind nur insoweit zulässig, als sie bei der vereinbarten Beschaffenheit zumutbar sind; Mängelrechte werden nicht pauschal ausgeschlossen. Mengenabweichungen bedürfen einer konkreten Vereinbarung.
10.4 Änderungen nach Produktionsfreigabe können zusätzliche Kosten und Terminverschiebungen verursachen. CW Wert erläutert diese vor erneuter Beauftragung. Bereits ausgelöste Fremdkosten werden nur nach vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage abgerechnet. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung des vollen Auftragswerts bei Stornierung besteht nicht.
11 Foto und Videoproduktion
11.1 Das Angebot legt Aufnahmeort, Dauer, Motive, Zahl und Format der finalen Ergebnisse sowie Retusche, Schnitt, Ton und Ausspielvarianten fest. Rohmaterial und offene Projekte richten sich nach Abschnitt 5.4. Weitere Fassungen und nachträgliche Änderungen des Konzepts sind gesondert zu vereinbaren.
11.2 Die Parteien legen vor dem Shooting fest, wer erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen, Zutrittsrechte, Drehgenehmigungen und sonstige Freigaben beschafft. Jede Partei ist für die ihr zugeordneten Beiträge verantwortlich. Von CW Wert beschaffte Musik und sonstige Inhalte müssen für den vereinbarten Verwendungszweck lizenziert sein.
11.3 Bei absehbar ungeeignetem Wetter oder sonstigen Hindernissen stimmen die Parteien zeitnah einen Ersatztermin ab. Zusätzliche Reise-, Miet- oder Personalkosten werden vor ihrer Entstehung vereinbart, soweit nicht bereits eine gesetzliche Ersatzpflicht besteht.
11.4 Bei Absage oder vorzeitiger Beendigung richtet sich die Vergütung nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit Werkvertragsrecht gilt, bleibt insbesondere § 648 BGB maßgeblich; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt. Es gelten keine pauschalen Ausfallgebühren aus diesen AGB. Ansprüche bei von CW Wert zu vertretenden Ausfällen bleiben unberührt.
12 SEO GEO und Social Media Marketing
12.1 SEO bezeichnet die Optimierung für Suchmaschinen, GEO die Optimierung der Auffindbarkeit und Darstellung in generativen Such- und KI-Systemen. Geschuldet sind die vereinbarten Analysen, Maßnahmen und Berichte. Konkrete Rankings, Erwähnungen, Zugriffszahlen, Leads oder Umsätze werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als Erfolg geschuldet.
12.2 Algorithmusänderungen und Entscheidungen von Suchmaschinen, KI-Anbietern und sozialen Plattformen liegen außerhalb der Kontrolle von CW Wert. Dies entbindet CW Wert nicht von der fachgerechten Ausführung vereinbarter Leistungen und der Berücksichtigung erkennbarer Änderungen im beauftragten Betreuungsumfang.
12.3 Für Social Media werden Kanäle, Zahl und Formate der Inhalte, Veröffentlichungstermine, Freigabeprozess, Community-Management und Reporting gesondert festgelegt. Ohne vereinbarte Vorausfreigabe eines Redaktionsplans oder ausdrückliche Veröffentlichungsvollmacht veröffentlicht CW Wert Inhalte erst nach Kundenfreigabe. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
12.4 Werbebudgets und Plattformkosten sind nicht im Agenturhonorar enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Kampagnen starten erst nach Budgetfreigabe; eine Erhöhung bedarf erneuter Zustimmung. Accounts und Werbekonten sollen dem Kunden zugeordnet sein. CW Wert erhält zweckgebundene Rollen und gibt sie nach Vertragsende geordnet zurück.
12.5 Eine laufende Moderation, Krisenkommunikation oder Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Betreuungszeiten ist nur bei entsprechender Beauftragung enthalten. CW Wert informiert über bekannt gewordene wesentliche Kontosperren oder Kampagnenstörungen und unterstützt im vereinbarten Umfang. Für eigene Pflichtverletzungen gilt Abschnitt 14.
13 Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Zugangsinformationen vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Eingesetzte Personen und Dienstleister werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
13.2 Jede Partei erfüllt die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Soweit CW Wert personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Diese regelt insbesondere Weisungen, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmer, Unterstützung und Rückgabe beziehungsweise Löschung. Diese AGB ersetzen die Vereinbarung nicht.
14 Mängel und Haftung
14.1 Bei mangelhaften Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Mängel sollen nachvollziehbar mitgeteilt werden, damit CW Wert sie prüfen und, soweit gesetzlich vorgesehen, nacherfüllen kann. Die Mitteilungspflicht begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist. Gesetzliche kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben, soweit anwendbar, unberührt.
14.2 CW Wert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
14.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CW Wert im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Abschnitt 14.2 bleibt unberührt.
14.4 Diese Regeln gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von CW Wert. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere bei Verletzung konkret vereinbarter Sicherungs- oder Mitwirkungspflichten, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Eine pauschale Haftungsbefreiung für Datenverlust, Fremddienstleister oder Hostingausfälle ist damit nicht verbunden.
15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.2 Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht in Textform getroffen werden. Aus Beweisgründen sollen Ergänzungen und Änderungen dokumentiert werden. Diese AGB begründen kein einseitiges Recht zur Änderung bestehender Verträge.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
